Haus Müritzblick Waren

Haus Müritz­blick Waren

Unser Angebot richtet sich an Menschen ab dem 18. Lebensjahr, die aufgrund der Art und Schwere ihrer primär seelischen Beeinträchtigung nicht mehr alleine wohnen können und vorübergehend weiterführende Unterstützung in einem strukturierten Setting benötigen. Die Leistungen werden ebenfalls für Menschen mit einer komplexen Behinderung (seelischer Behinderung mit einer geistig, körperlichen Beeinträchtigung) angeboten.

Das Haus Müritzblick liegt im Zentrum der Stadt Waren in unmittelbarer Nähe des Stadthafens. In Nachbarschaft des Hauses befinden sich Wohnhäuser. Eine entwickelte touristische Infrastruktur (Wanderwege, Gastronomie, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken usw.) prägt die Umgebung des Wohnheims.

Lage der Einrichtung

Kontakt

Leiterin des Angebotes
Christina Kijas
Telefon: 03991/6734090
christina.kijas@kloster-dobbertin.de

Besondere Wohnform „Haus Müritzblick“ Waren (Müritz)
Rosenthalstraße 26a
17192 Waren

Telefon: 03991/6734090
Telefax: 03991/6734091
pswh.waren@kloster-dobbertin.de

Details zur Einrichtung

Art des Angebots

Das offene Leistungsangebot ist konzipiert für volljährige Menschen ab dem 18. Lebensjahr, die aufgrund der Art und Schwere ihrer primär seelischen Beeinträchtigung nicht mehr alleine wohnen können und vorübergehend weiterführende Unterstützung in einem strukturierten Setting benötigen. Die Leistungen werden ebenfalls für Menschen mit einer komplexen Behinderung (seelischer Behinderung mit einer geistig, körperlichen Beeinträchtigung) angeboten. Das Wohnangebot richtet sich an Menschen, die sich stabilisieren, in einem schützenden Rahmen, ihre lebenspraktischen Fähigkeiten wiedererlangen oder ausbauen möchten, eine Zukunftsperspektive entwickeln möchten. Das Diagnosespektrum erstreckt sich nach ICD 10, insbesondere in den Bereichen Schizophrenie (F20-25), Persönlichkeitsstörungen (F60-63), Borderlinestörung sowie Doppeldiagnose z.B. Psychose und Sucht.

Das geschützte Leistungsangebot ist ebenfalls konzipiert für volljährige Menschen ab dem 18. Lebensjahr, die aufgrund der Art und Schwere ihrer primär seelischen Beeinträchtigung nicht mehr alleine wohnen können und vorübergehend weiterführende Unterstützung in einem strukturierten Setting benötigen und bei denen Hilfebedarf zur Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung besteht. Hier muss ein gültiger Unterbringungsbeschluss nach § 1906 Abs. 2 BGB vorliegen, ansonsten kann eine Aufnahme nicht erfolgen.

Kapazität und Raumangebot

Unser Wohnhaus ist mehrstöckig und mit einem Fahrstuhl ausgestattet. Sie können jede Ebene im Haus mit dem Fahrstuhl erreichen. Das Wohngebäude ist umgeben von einer Freifläche mit Grünanlagen, Sitzecken, einer Tischtennisplatte und einer freien Fläche für gemeinsame Aktionen. Das Wohnhaus bietet Wohnplätze für 41 Menschen sowie verschiedene Mehrzweck-und Begegnungsräume. Es befinden sich 11 Plätze, jeweils Einzelzimmer mit Nasszelle, in einem geschützten Wohnbereich. Dieser Wohnbereich ist im Dachgeschoss untergebracht. Diesem Bereich ist ein großer beschützter Gartenbereich zugeordnet, der direkt aus der Etage über eine Brücke erreicht werden kann. Im Erdgeschoss befinden sich 4 Einzelzimmer und in den beiden mittleren Geschossen befinden sich 22 Einzelzimmer und zwei Doppelzimmer. Alle Zimmer verfügen über ein Duschbad und eine Grundausstattung.

Für Aufenthalte und Aktivitäten außerhalb der Zimmer stehen Gemeinschaftsräume mit gemütlichen Sitzecken mit TV und Radio zur Verfügung. Hier können Sie aktiv oder passiv am Gemeinschaftsleben teilhaben. Gemeinschaftlich oder einzeln können ein Hobbyraum, ein Mehrzweckraum, eine Therapieküche, eine Musikecke genutzt werden. Für die gemeinsamen Mahlzeiten steht ein Speiseraum zur Verfügung, in diesem finden z.B. ebenfalls gemeinsame Besprechungen oder Aktionen statt.

Personelle Rahmen­bedingungen

Der Fachkräfteanteil am Leistungsangebot und die Zusammensetzung der Qualifikationen ergeben sich aus den individuellen Bedarfen. Das Team setzt sich multiprofessionell zusammen, d.h. pädagogische Fachkräfte mit Zusatzqualifikation, Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation sowie Assistenzkräfte ohne berufsspezifische Ausbildung bilden das Assistenzteam. Die personelle Besetzung orientiert sich am Unterstützungsbedarf der leistungsberechtigten Personen.

Was bieten wir an?

Die Assistenzleistungen in der besonderen Wohnform werden für 41 Leistungsberechtigte angeboten. Eine Leistungserbringung erfolgt an 365 Tagen im Jahr, die sich täglich zusammensetzt aus der Zeit des Basismoduls, der individuellen oder gemeinschaftlichen Fachleistung und des Bereitschaftsdienstes bzw. Nachtdienst.

Art, Umfang und Ziel der Leistungen bestimmen sich im Einzelfall. Hierzu ermittelt der Träger der Eingliederungshilfe gemäß §§120f. SGB IX den Bedarf, unter Beachtung der Wunsch- und Wahlrechte der leistungsberechtigten Person.

Im Sinne eines personen- und ressourcenorientierten Ansatzes orientiert sich die Ausrichtung der Unterstützungsleistungen an den Vorstellungen, Bedürfnissen, Problem- und Lebenslagen der leistungsberechtigten Person.

Die Leistungen werden insbesondere in folgenden Lebensbereichen erbracht:

  • Lernen und Wissensanwendung
  • Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
  • Kommunikation
  • Mobilität
  • Selbstversorgung
  • häusliches Leben
  • interpersonelle Interaktionen und Beziehungen
  • bedeutende Lebensbereiche und
  • gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben

Befähigende Assistenz­leistungen

Die befähigende Assistenz erfolgt insbesondere durch Information, Orientierung, Anleitung und Übung. Sie dient dazu, die Menschen zu befähigen ihre Basisversorgung sicher zu stellen, ihren Haushalt zu führen, ihre Gesundheit zu fördern, wirtschaftliche Transaktionen und Belange durchzuführen und in diesen Bereichen zu mehr Selbstbestimmung zu gelangen.

Weitere Leistungen in diesem Bereich sollen diese Menschen u.a. dazu befähigen, unter Berücksichtigung der individuellen Kompetenzen in geeigneter Form den Sozialraum zu erschließen, Mobilität zu erlangen, mit der Umwelt kommunizieren und soziale Beziehungen aufbauen und erhalten zu können. Die befähigende Assistenz erfordert, dass mit der leistungsberechtigten Person alltägliche Situationen und Handlungen gemeinsam geplant, besprochen, geübt und reflektiert werden können.

Ersetzende Assistenz­leistungen

Grundsätzlich gilt, dass diese Leistung Handlungen kompensiert, die der Leistungsberechtigte behinderungsbedingt nicht eigenständig durchführen kann und stellt die notwendige Begleitung sicher.

Ersetzende Leistungen (vgl. § 4 Absatz 19 LRV M-V nach § 131 SGB IX) werden von Personen geleistet, die für diese Tätigkeiten geeignet sind. Dies können sowohl Fachkräfte als auch andere geeignete Personen sein.

Es geht hierbei um eine personenzentrierte Unterstützung der leistungsberechtigten Person unter Berücksichtigung ihrer Orientierung- und Handlungsfähigkeit im täglichen Leben, ihrer Lebenswelt und in ihrem Sozialraum. Ersetzende Leistungen erfolgen, wenn festgestellt wird, dass der Mensch aufgrund der Art und Schwere der Behinderung alle erforderlichen Tätigkeiten dauerhaft oder zeitweilig nicht oder nicht vollständig eigenständig oder unter Anleitung ausüben kann und deshalb eine Unterstützung benötigt. Ein solcher Bedarf besteht z.B. wenn die Menschen aufgrund einer depressiven Episode oder Ängsten nicht in der Lage sind, die Einkäufe von Lebensmitteln und Getränken sowie die Zubereitung der Mahlzeiten selbst zu übernehmen.

Gepoolte Leistun­gen, die auch als Einzel­leistun­gen erbracht werden können nach § 116 Abs. 2 und 3 SGB IX i.V.m. § 104 SGB IX

Gesellschaftlich leben wir in einer Gemeinschaft, in allen Berufen sind gemeinsame Aktivitäten selbstverständlich. Zusätzliche gemeinschaftliche Aktionen dienen der Überwindung von Rückzugs- und Isolationstendenzen, der sozialen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung im besonderen Maße. Sie dienen dem Training von sozialen Kompetenzen und von alltagspraktischen Fertigkeiten, die auf den Kontakt mit anderen Menschen aufbauen. Mit den Leistungsberechtigten wird gemeinsam ein Wochenplan mit unterschiedlichen gemeinschaftlichen Aktionen erarbeitet.

Wo stellen Sie den Antrag?

Grundsätzlich ist beim zuständigen Sozialhilfeträger ein Antrag einzureichen, der die Hilfegewährung prüft. Hierbei können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht (§8 Abs. 1 SGB IX) Gebrauch machen, wenn Sie uns als Anbieter bevorzugen. Die vom Leistungserbringer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Teilhabeplan, als Ergebnis des Gesamt­plan­ver­fahrens.

Das Angebot richtet sich auch an Menschen, die die Kosten selbst tragen z.B. über das persönliche Budget

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