Straffälligenhilfe

Straf­fälligen­hilfe

Jugendliche, die durch den Jugendrichter zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt wurden – aber auch Erwachsene, die statt eines Bußgelds Arbeitsstunden leisten wollen –, finden bei uns die Möglichkeit einer sinnvollen Tätigkeit. Bei Bedarf erhalten sie während dieser Zeit auch Betreuung und flankierende Unter­stützung.

Sprechzeiten:
Mo. – Fr. 07.30 – 11.00 Uhr

Lage der Straf­fälligen­hilfe

Kontakt

Kinder-, Jugend- und Familientreff Parchim

Straffälligenhilfe
W.-I.-Lenin-Straße 7-8
19370 Parchim

Ansprechpartnerin
Sabrina Bittermann

Telefon: 03871/420711
sabrina.bittermann@kloster-dobbertin.de

Kontakt­formular

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