Das Kloster Dobbertin – ein kurzer geschicht­licher Abriss

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Das Kloster Dobbertin – ein kurzer geschicht­licher Abriss

Das Kloster Dobbertin ist eine der schönsten noch erhaltenen Klosteranlagen Mecklenburgs. In reizvoller Landschaft, malerisch am Ufer des gleichnamigen Sees gelegen, eingebettet in eine Parkanlage, weitreichende Felder, Wiesen und Wälder der Schwinzer Heide, strahlt das Kloster noch heute den Zauber harmonischen Bauens aus. Die doppeltürmige Kirche ist als Wahrzeichen weithin sichtbar.

Hier erhalten Sie einen kurzen Einblick in die wechselvolle Geschichte des mehr als 800 Jahre alten Klosters Dobbertin.

Kontakt

Mitarbeiterin im Klosterladen
Karin Polenske
Tel. 038736/86121
foerderverein@kloster-dobbertin.de

1220 bis 1571

Um 1220 gegründet, besteht das Kloster Dobbertin nun schon fast 800 Jahre. Von Fürst Borwin I. den Mönchen des Benediktinerordens gestiftet, zogen schon 1234 Nonnen des gleichen Ordens ein.

Das Klosterleben war nicht leicht, das Tagwerk der Nonnen begann um 05.00 Uhr und endete mit dem Nachtgebet nicht vor 21.00 Uhr, dann herrschte klösterliches Schweigen …

Schon im 12. und 13. Jahrhundert erlangte das Kloster im Lande rasch an Ansehen und Reichtum. Der Gesamtbesitz belief sich zeitweise bis auf 25.122 Hektar Wald, Wiesen, Acker und Wasser. Dazu kamen noch 26 Klostergüter, 43 Schulen, 19 Kirchen, 12 Förstereien, 3 Ziegeleien, Kalkbrennerei, Sägewerk, Mühlen, Brauerei, Pflege von bedürftigen Menschen in Armenhäusern und und und …

Aber nicht nur die Nonnen vollbrachten ein arbeitsreiches Tagwerk, nein, auch viele Handwerker waren beschäftigt. So u.a. Bäcker, Metzger, Brauer, Schlosser, Heizer, Schreiner, Tischler, Maler und Maurer. Die schulischen, seelsorgerischen und pflegenden Arbeiten erbrachten die Nonnen.

1572 bis 1. Weltkrieg

1572 nach heftigem Widerstand gegen die Reformationsbestrebungen wurde das Kloster Dobbertin in ein adliges Damenstift umgewandelt. Töchter des Adels von Mecklenburg, der Ritterschaft und Bürgermeister wurden zur „christlichen Auferziehung innländischer Jungfrauen“ in Dobbertin aufgenommen. Deren Leben glich in keiner Weise dem der Nonnen.

Enormer Grundbesitz und stattliche Einnahmen gestatteten den Damen eine großzügige Lebensweise mit Bediensteten und Annehmlichkeiten des Lebens. Es waren immer dieselben Namen, die im Laufe der Jahrhunderte wiederkehrten, darunter die derer von Bassewitz, von Pressentin, von Oertzen, von Raven, von Brandenstein, von der Lühe, von Stengelin, von Winterfeld, von Blücher, von Bülow, die aber auch in der Geschichte des Landes eine große Rolle spielten.

1918 bis 1932

Die politischen Veränderungen nach dem 1. Weltkrieg führten auch zu grundlegenden Änderungen im Kloster Dobbertin. Im November 1918 gab das Mecklenburg-Schwerinsche Staatsministerium bekannt, dass die Rechtsverhältnisse der Landesklöster Dobbertin, Malchow und Ribnitz durch das zu erwartende Staatsgesetz neu geordnet werden. Die Verwaltung des Klostervermögens, der Güter und Forsten wurde der Staatsregierung unterstellt. Mit Bestätigung vom 23. November 1918 wurde dann die Verwaltung dem Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten übertragen. Verantwortlich für die Klöster wurde bis 1945 Kammerrat Krasemann, alle Beamten und Angestellten der Klöster wurden in den Staatsdienst übernommen.

Am 17. Mai 1920 wurde die Verfassung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin verabschiedet. Damit hätten alle Konventualinnen in den Klöstern ihr lebenslanges Wohnrecht behalten, aber ein Nachrücken der Anwärterinnen wäre ausgeschlossen gewesen. Hiergegen wurde von den Verwaltern des Klosters Malchow, dem Verein der mecklenburgischen Ritterschaft, 184 Gutsbesitzern sowie 34 Exspektantinnen (Anwärterinnen) des Klosters Malchow sowie 5 des Klosters zum Heiligen Kreuz in Rostock geklagt. Am 21. Dezember 1922 wurde die Klage vor der ersten Zivilkammer des Landgerichts zu Schwerin in allen Punkten abgewiesen. Der erste Zivilsenat des Mecklenburgischen Oberlandesgerichtes in Rostock entschied dazu am 19. November 1923, dass den Klägerinnen der Schaden zu ersetzen sei, den sie durch Entziehung der Nutzungsrechte erlitten haben. Dieses Urteil wurde vom IV. Zivilsenat des Reichsgerichtes in Leipzig am 7. Juli 1924 bestätigt. „Die Klöster sind als öffentlich rechtliche Stiftungen rechtswirksam aufgehoben. Der Artikel 6, Absatz 2, des Einführungsgesetzes zur Mecklenburg-Schwerinschen Verfassung widerspricht aber § 153 der Reichsverfassung (Entziehung von Ansprüchen). Die Ansprüche auf Entschädigungen sind privatrechtlich und nicht zu bezweifeln. Es ist rechtswidrig, dass mit Aufhebung der Stände auch die von ihnen früher erteilten Exspektanzen erloschen sind.“

Somit konnten ab Juli 1924 wieder alle Anwärterinnen, die bis November 1918 in die Klosterlisten aufgenommen waren, die Konventualinnenstellen einnehmen. Im Kloster Dobbertin waren bereits nach den Veränderungen von 1918 sechs Stellen nicht besetzt und somit auch sechs Wohnungen nicht belegt. Bis 1924 war keine Konventualin verstorben. Die sechs Wohnungen waren jedoch anderweitig vergeben und mussten wieder geräumt werden.

Die nach 1918 gewählten Domina wurden von der Regierung so nicht anerkannt, sie wurden als „Vertrauensdame“ bezeichnet. Das Klosterleben verlief aber wieder in einem für alle Seiten akzeptablen Rahmen. Die Damen hatten wieder große Wohnungen, Dienstmädchen und lebten in reizvoller Lage. Sie waren sehr gesellig, trafen sich zu Kaffeekränzchen, unternahmen Ausflüge und empfingen Besuche. „Hier ist’s gut sein, wohl dem, der hier eine Heimstätte hat!“. So beschrieb Elisabeth von Raven 1926 das Leben im Kloster Dobbertin.

1933 bis 1945

Mit dem Nationalsozialismus gingen alle demokratischen Grundstrukturen und -werte in Deutschland verloren. Auch der Klosterausschuss des Mecklenburg-Schweriner Landtages, der die Interessen der Konventualinnen und Exspektantinnen vertrat, wurde aufgehoben. Zur Interessenvertretung der Damen wurden 1933 auf Anregung der Mecklenburger Ritterschaft in Ribnitz und Dobbertin Klostervereine gegründet, deren Gemeinnützigkeit in der Unterstützung bedürftiger Damen bestand. Der Dobbertiner Klosterverein wurde am 17. Januar 1935 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Goldberg eingetragen.

Auch im Kloster Dobbertin hielt nationalsozialistisches Gedankengut Einzug. 1931 kam Agnes von Bülow, eine ehemalige Johanniter Schwester. Sie war Leiterin der Nationalsozialistischen Frauenschaft. Ab 1936 betrieb der Landrat des Kreises Parchim, Friedrich Roschlaub, die Absetzung der Domina Auguste von Pressentin.

Ihre Stellung sollte Agnes von Bülow einnehmen. Dieser Vorgang war einmalig in der Geschichte der Landesklöster. Die Absetzung erfolgte am 5. Juni 1936, am gleichen Tag wurde Agnes von Bülow durch das Staatsministerium das „Amt einer Vertrauensperson der gesamten Klosterdamen“ übertragen. Ihre Gefolgschaft war sehr gering und so entstand ein heftiger Konflikt zwischen den Damen. Auch im Dobbertiner Klosterverein fand Agnes von Bülow keine Unterstützung, sie strebte daher dessen Auflösung an. Das Verfahren wurde von der Gestapo eingeleitet. Da aber hinter dem Verein die Mecklenburger Ritterschaft stand, bestand aus staatspolizeilicher Sicht kein Grund zur Auflösung und das Verfahren wurde am 21.09.1938 eingestellt. Immer wieder versuchten auch örtliche Behörden und Ortsgruppen der NSDAP die Damen dazu zu bewegen, nicht benötigte Zimmer als Wohnraum zu vermieten. Agnes von Bülow unterstützte dieses Begehren vehement, bis Kriegsende erfolgten jedoch keine Auflagen seitens des Staatsministeriums und somit erfolgte eine Vermietung nur auf freiwilliger Basis.

1945 bis 1961

Die Folgen des Krieges gingen auch nicht an Dobbertin und seinem Kloster vorbei. Ab 1942 wurden durch Kriegseinwirkung obdachlos gewordene Familien aus Mecklenburg, Pommern und dem Rheinland hier untergebracht.

Dann wurde Dobbertin zum Durchgangs-, Entlausungs-, Einkleide- und Ausbildungslager für viele zehntausende (ca. 82000) Russen, Letten, frühere Gefangene und Zivilrussen. So mussten alle Häuser des Klosters und fast alle des Dorfes geräumt werden. Die Conventualinnen sind z.T. gestorben, z.T. nach Malchow, Ribnitz oder auf Güter von Verwandten gereist, die anderen vegetierten in Ställen, auf Kornspeichern bei katastrophalen, unbeschreiblichen Verhältnissen. Die meisten Dorfbewohner zogen auf umliegende Dörfer.

1945 starben über 25 Prozent der Konventualinnen, überwiegend an Typhus. Das Kloster wird Unterkunft für eine sowjetische Militäreinheit. Der Umgang mit Gebäuden und Geschichte war rüde, im sehr kalten Winter 1945/46 brannte das wertvolle Archiv des Klosters nahezu vollständig ab. Die in Dobbertin verbliebenen Damen lebten von ihren Ersparnissen, Mieteinnahmen sowie von Tauschgeschäften.

Ende 1946 zog die sowjetische Besatzung aus dem Kloster und Dorf aus. Das Kloster wurde der mecklenburgischen Landesregierung von der sowjetischen Militäradministration zur Verfügung gestellt. Von Januar bis April 1947 war die Klosteranlage ohne Aufsicht, Einheimische und Flüchtlinge versorgten sich mit allem noch vorhandenen Brauchbaren. Im Frühjahr 1947 wurde von der Landesregierung entschieden, das ehemalige Kloster als Landesalters- und Pflegeheim einzurichten. Im April bzw. Mai 1947 begannen die ersten Arbeiten.

Am Anfang war alles wüst und leer. Es wurde alle Kraft und Energie daran gesetzt, das Heim aufzubauen, was nur unter größten Schwierigkeiten und treuester Mitarbeit vieler Menschen möglich war. Die Wohnhäuser für die zu erwartenden alten Bewohner konnten nur kümmerlich mit Mobiliar und mit allereinfachsten Holzbettstellen und Strohsäcken, die hier gestopft wurden, ausgestattet werden. Am 1. November 1947 zogen die ersten hundert Heimbewohner ein, die Einweihung wurde am 2. November im großen Saal des Hauses XVI (ehemaliges Klosterhauptmannhaus) gefeiert. Die Bauarbeiten hielten noch bis 1949 an. In der Folgezeit lebten bis zu 500 alte Menschen in der Klosteranlage. Nach 1945 zogen auch einige Konventualinnen ein, die 1918 schon eingeschrieben waren, und verbrachten hier ihren Lebensabend. Die letzte, Elisabeth-Charlotte von Bassewitz, verstarb am 22. April 1974.

1220 bis 1571

Um 1220 gegründet, besteht das Kloster Dobbertin nun schon fast 800 Jahre. Von Fürst Borwin I. den Mönchen des Benediktinerordens gestiftet, zogen schon 1234 Nonnen des gleichen Ordens ein.

Das Klosterleben war nicht leicht, das Tagwerk der Nonnen begann um 05.00 Uhr und endete mit dem Nachtgebet nicht vor 21.00 Uhr, dann herrschte klösterliches Schweigen … Schon im 12. und 13. Jahrhundert erlangte das Kloster im Lande rasch an Ansehen und Reichtum. Der Gesamtbesitz belief sich zeitweise bis auf 25.122 Hektar Wald, Wiesen, Acker und Wasser. Dazu kamen noch 26 Klostergüter, 43 Schulen, 19 Kirchen, 12 Förstereien, 3 Ziegeleien, Kalkbrennerei, Sägewerk, Mühlen, Brauerei, Pflege von bedürftigen Menschen in Armenhäusern und und und …

Aber nicht nur die Nonnen vollbrachten ein arbeitsreiches Tagwerk, nein, auch viele Handwerker waren beschäftigt. So u.a. Bäcker, Metzger, Brauer, Schlosser, Heizer, Schreiner, Tischler, Maler und Maurer. Die schulischen, seelsorgerischen und pflegenden Arbeiten erbrachten die Nonnen.

1220 bis 1571 - Das Klosterleben ist nicht leicht ...

1572 bis 1. Weltkrieg

Dobbertin (1918)

1572 nach heftigem Widerstand gegen die Reformationsbestrebungen wurde das Kloster Dobbertin in ein adliges Damenstift umgewandelt. Töchter des Adels von Mecklenburg, der Ritterschaft und Bürgermeister wurden zur „christlichen Auferziehung innländischer Jungfrauen“ in Dobbertin aufgenommen. Deren Leben glich in keiner Weise dem der Nonnen. Enormer Grundbesitz und stattliche Einnahmen gestatteten den Damen eine großzügige Lebensweise mit Bediensteten und Annehmlichkeiten des Lebens. Es waren immer dieselben Namen, die im Laufe der Jahrhunderte wiederkehrten, darunter die derer von Bassewitz, von Pressentin, von Oertzen, von Raven, von Brandenstein, von der Lühe, von Stengelin, von Winterfeld, von Blücher, von Bülow, die aber auch in der Geschichte des Landes eine große Rolle spielten.

1572 bis 1. Weltkrieg - Töchter des Adels leben hier im Überfluss

1918 bis 1932

Die politischen Veränderungen nach dem 1. Weltkrieg führten auch zu grundlegenden Änderungen im Kloster Dobbertin. Im November 1918 gab das Mecklenburg-Schwerinsche Staatsministerium bekannt, dass die Rechtsverhältnisse der Landesklöster Dobbertin, Malchow und Ribnitz durch das zu erwartende Staatsgesetz neu geordnet werden. Die Verwaltung des Klostervermögens, der Güter und Forsten wurde der Staatsregierung unterstellt. Mit Bestätigung vom 23. November 1918 wurde dann die Verwaltung dem Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten übertragen. Verantwortlich für die Klöster wurde bis 1945 Kammerrat Krasemann, alle Beamten und Angestellten der Klöster wurden in den Staatsdienst übernommen.

Am 17. Mai 1920 wurde die Verfassung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin verabschiedet. Damit hätten alle Konventualinnen in den Klöstern ihr lebenslanges Wohnrecht behalten, aber ein Nachrücken der Anwärterinnen wäre ausgeschlossen gewesen. Hiergegen wurde von den Verwaltern des Klosters Malchow, dem Verein der mecklenburgischen Ritterschaft, 184 Gutsbesitzern sowie 34 Exspektantinnen (Anwärterinnen) des Klosters Malchow sowie 5 des Klosters zum Heiligen Kreuz in Rostock geklagt. Am 21. Dezember 1922 wurde die Klage vor der ersten Zivilkammer des Landgerichts zu Schwerin in allen Punkten abgewiesen. Der erste Zivilsenat des Mecklenburgischen Oberlandesgerichtes in Rostock entschied dazu am 19. November 1923, dass den Klägerinnen der Schaden zu ersetzen sei, den sie durch Entziehung der Nutzungsrechte erlitten haben. Dieses Urteil wurde vom IV. Zivilsenat des Reichsgerichtes in Leipzig am 7. Juli 1924 bestätigt. „Die Klöster sind als öffentlich rechtliche Stiftungen rechtswirksam aufgehoben. Der Artikel 6, Absatz 2, des Einführungsgesetzes zur Mecklenburg-Schwerinschen Verfassung widerspricht aber § 153 der Reichsverfassung (Entziehung von Ansprüchen). Die Ansprüche auf Entschädigungen sind privatrechtlich und nicht zu bezweifeln. Es ist rechtswidrig, dass mit Aufhebung der Stände auch die von ihnen früher erteilten Exspektanzen erloschen sind.“

Somit konnten ab Juli 1924 wieder alle Anwärterinnen, die bis November 1918 in die Klosterlisten aufgenommen waren, die Konventualinnenstellen einnehmen. Im Kloster Dobbertin waren bereits nach den Veränderungen von 1918 sechs Stellen nicht besetzt und somit auch sechs Wohnungen nicht belegt. Bis 1924 war keine Konventualin verstorben. Die sechs Wohnungen waren jedoch anderweitig vergeben und mussten wieder geräumt werden.

Die nach 1918 gewählten Domina wurden von der Regierung so nicht anerkannt, sie wurden als „Vertrauensdame“ bezeichnet. Das Klosterleben verlief aber wieder in einem für alle Seiten akzeptablen Rahmen. Die Damen hatten wieder große Wohnungen, Dienstmädchen und lebten in reizvoller Lage. Sie waren sehr gesellig, trafen sich zu Kaffeekränzchen, unternahmen Ausflüge und empfingen Besuche. „Hier ist’s gut sein, wohl dem, der hier eine Heimstätte hat!“. So beschrieb Elisabeth von Raven 1926 das Leben im Kloster Dobbertin.

1918 bis 1932 - Grundlegende Ände­rungen im Kloster Dobbertin

1933 bis 1945

Waldarbeiterschule Dobbertin (1943)

Mit dem Nationalsozialismus gingen alle demokratischen Grundstrukturen und -werte in Deutschland verloren. Auch der Klosterausschuss des Mecklenburg-Schweriner Landtages, der die Interessen der Konventualinnen und Exspektantinnen vertrat, wurde aufgehoben. Zur Interessenvertretung der Damen wurden 1933 auf Anregung der Mecklenburger Ritterschaft in Ribnitz und Dobbertin Klostervereine gegründet, deren Gemeinnützigkeit in der Unterstützung bedürftiger Damen bestand. Der Dobbertiner Klosterverein wurde am 17. Januar 1935 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Goldberg eingetragen.

Auch im Kloster Dobbertin hielt nationalsozialistisches Gedankengut Einzug. 1931 kam Agnes von Bülow, eine ehemalige Johanniter Schwester. Sie war Leiterin der Nationalsozialistischen Frauenschaft. Ab 1936 betrieb der Landrat des Kreises Parchim, Friedrich Roschlaub, die Absetzung der Domina Auguste von Pressentin.

Ihre Stellung sollte Agnes von Bülow einnehmen. Dieser Vorgang war einmalig in der Geschichte der Landesklöster. Die Absetzung erfolgte am 5. Juni 1936, am gleichen Tag wurde Agnes von Bülow durch das Staatsministerium das „Amt einer Vertrauensperson der gesamten Klosterdamen“ übertragen. Ihre Gefolgschaft war sehr gering und so entstand ein heftiger Konflikt zwischen den Damen. Auch im Dobbertiner Klosterverein fand Agnes von Bülow keine Unterstützung, sie strebte daher dessen Auflösung an. Das Verfahren wurde von der Gestapo eingeleitet. Da aber hinter dem Verein die Mecklenburger Ritterschaft stand, bestand aus staatspolizeilicher Sicht kein Grund zur Auflösung und das Verfahren wurde am 21.09.1938 eingestellt. Immer wieder versuchten auch örtliche Behörden und Ortsgruppen der NSDAP die Damen dazu zu bewegen, nicht benötigte Zimmer als Wohnraum zu vermieten. Agnes von Bülow unterstützte dieses Begehren vehement, bis Kriegsende erfolgten jedoch keine Auflagen seitens des Staatsministeriums und somit erfolgte eine Vermietung nur auf freiwilliger Basis.

1933 bis 1945 - National­sozia­listi­sches Gedankengut hält Einzug

1945 bis 1961

Konventualinnen in Dobbertin

Die Folgen des Krieges gingen auch nicht an Dobbertin und seinem Kloster vorbei. Ab 1942 wurden durch Kriegseinwirkung obdachlos gewordene Familien aus Mecklenburg, Pommern und dem Rheinland hier untergebracht.

Dann wurde Dobbertin zum Durchgangs-, Entlausungs-, Einkleide- und Ausbildungslager für viele zehntausende (ca. 82000) Russen, Letten, frühere Gefangene und Zivilrussen. So mussten alle Häuser des Klosters und fast alle des Dorfes geräumt werden. Die Conventualinnen sind z.T. gestorben, z.T. nach Malchow, Ribnitz oder auf Güter von Verwandten gereist, die anderen vegetierten in Ställen, auf Kornspeichern bei katastrophalen, unbeschreiblichen Verhältnissen. Die meisten Dorfbewohner zogen auf umliegende Dörfer.

1945 starben über 25 Prozent der Konventualinnen, überwiegend an Typhus. Das Kloster wird Unterkunft für eine sowjetische Militäreinheit. Der Umgang mit Gebäuden und Geschichte war rüde, im sehr kalten Winter 1945/46 brannte das wertvolle Archiv des Klosters nahezu vollständig ab. Die in Dobbertin verbliebenen Damen lebten von ihren Ersparnissen, Mieteinnahmen sowie von Tauschgeschäften.

Ende 1946 zog die sowjetische Besatzung aus dem Kloster und Dorf aus. Das Kloster wurde der mecklenburgischen Landesregierung von der sowjetischen Militäradministration zur Verfügung gestellt. Von Januar bis April 1947 war die Klosteranlage ohne Aufsicht, Einheimische und Flüchtlinge versorgten sich mit allem noch vorhandenen Brauchbaren. Im Frühjahr 1947 wurde von der Landesregierung entschieden, das ehemalige Kloster als Landesalters- und Pflegeheim einzurichten. Im April bzw. Mai 1947 begannen die ersten Arbeiten.

Am Anfang war alles wüst und leer. Es wurde alle Kraft und Energie daran gesetzt, das Heim aufzubauen, was nur unter größten Schwierigkeiten und treuester Mitarbeit vieler Menschen möglich war. Die Wohnhäuser für die zu erwartenden alten Bewohner konnten nur kümmerlich mit Mobiliar und mit allereinfachsten Holzbettstellen und Strohsäcken, die hier gestopft wurden, ausgestattet werden. Am 1. November 1947 zogen die ersten hundert Heimbewohner ein, die Einweihung wurde am 2. November im großen Saal des Hauses XVI (ehemaliges Klosterhauptmannhaus) gefeiert. Die Bauarbeiten hielten noch bis 1949 an. In der Folgezeit lebten bis zu 500 alte Menschen in der Klosteranlage. Nach 1945 zogen auch einige Konventualinnen ein, die 1918 schon eingeschrieben waren, und verbrachten hier ihren Lebensabend. Die letzte, Elisabeth-Charlotte von Bassewitz, verstarb am 22. April 1974.

1945 bis 1961 - Das Kloster Dobbertin als Flüchtlingsheim, Alters- und Pflegeheim

1961 bis 1991

Kloster Dobbertin (Luftaufnahme 1930)

1961 übernahm die Bezirksnervenklinik in Schwerin die Trägerschaft für die Klosteranlage. Geistig behinderte und psychisch kranke Menschen, die einer Heimunterbringung bedurften, kamen in den „Langzeitbereich Dobbertin“. 1984 lebten hier 654 Menschen, davon 414 Erwachsene und 240 Kinder. Dank einer von Schweriner Ärzten unterstützten Elterninitiative wurde die Kapazität reduziert und die ersten Rehabilitations- und Förderabteilungen wurden geschaffen. Überbelegte Großeinrichtungen waren in diesen Jahren keine Seltenheit, das Kloster Dobbertin galt jedoch in Mecklenburg-Vorpommern als abschreckendes Beispiel für die stationäre Unterbringung von Menschen mit Behinderungen. Andererseits wurden damals schon Menschen mit Behinderungen betreut, für die keine anderweitige Unterbringung möglich war. Die Mitarbeiter standen stets vor sehr großen Herausforderungen, und dies war sicher zu keiner Zeit eine einfache Aufgabe. Mit den politischen Veränderungen 1989 wurde auch die Zukunft des Klosters Dobbertin neu diskutiert. Krankenhaus- und Heimbereich sollten in unterschiedlichen Trägerschaften fortgeführt werden.

1961 bis 1991 - Geistig behinderte und psychisch kranke Menschen im "Langzeitbereich Dobbertin"

1991 bis 2014

Sanierungsphase

Am 1. Juli 1991 hat die Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH (Gesellschafter sind das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. Schwerin, die Vorwerker Diakonie e.V. in Lübeck sowie Kirchenkreis Mecklenburg Schwerin) die Trägerschaft für den Gesamtbereich Kloster Dobbertin von der damaligen Bezirksnervenklinik Schwerin übernommen. Damit verbunden war die Verantwortung für 550 Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, für 280 Mitarbeiter sowie für eine historisch wertvolle und bedeutsame, aber leider desolate Bausubstanz.

Jahrzehnte der Mangelwirtschaft bei gleichzeitig intensivster Nutzung hatten ihre unübersehbaren Spuren hinterlassen. Drei Kohlezentralheizungen und 132 Kohleöfen sorgten für die erforderliche Wärme, die Warmwasseraufbereitung erfolgte ebenfalls mit Kohlefeuerung in sogenannten „Warmfixen“. Von dem Architektenbüro Rüppel und Partner mit Begleitung durch das Finanz- und Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde in den Jahren 1993 bis 1997 eine Zielplanung für die Gesamtanlage erarbeitet. Dabei wurden zunächst die Gebäude vermessen und der Bauzustand ermittelt. Im zweiten Schritt wurden dann mögliche Nutzungsvarianten unter Beachtung aller für unseren Aufgabenbereich geltenden Normative erarbeitet und intensiv diskutiert. Aus der letztendlich abgestimmten zukünftigen Nutzung heraus mussten dann noch die Gesamtkosten ermittelt werden. Die Landesregierung in Schwerin fasste dazu unter der Kabinettsvorlage Nr. 66/97 am 27. Mai 1997 den Beschluss, die Klosteranlage in Dobbertin als Gesamtanlage zu erhalten und die weitere Nutzung zu fördern. Das Finanzierungsvolumen (ohne Werkstattneubau und Kirchensanierung) beläuft sich dabei auf 49,6 Mio. DM als Obergrenze.

Geschaffen wurden neben den 285 Wohnheimplätzen für Menschen mit geistiger Behinderung noch Therapieräume, ein Freizeitbereich und eine Schule zur individuellen Lebensbewältigung – heute Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung im Bereich der Klausur.

Dies war der Startschuss für die umfassenden Sanierungsarbeiten. Als einziger Neubau entstand in den Jahren 1994/95 und 1997/1998 die Werkstatt für behinderte Menschen.

Bevor die Arbeiten an den Gebäuden beginnen konnten, musste aber zunächst die gesamte technische Infrastruktur erneuert werden. In den Jahren 1997 bis 1999 wurden sämtliche Wasser- und Abwasserleitungen, Heizfernleitungen sowie Strom- und Telefonkabel neu verlegt. Danach erfolgte dann der Umbau der ersten Wohngebäude. Zwischen 1998 und 2013 wurden 22 der insgesamt 23 denkmalgeschützten Gebäude saniert, seit 2014 befindet sich das letzte zu sanierende Haus in der Bauphase.

1991 bis 2014 - Startschuss für umfassende Sanierungsarbeiten

Heute

Luftaufnahme Kloster Dobbertin

Die Wohn- und Lebensbedingungen der hier lebenden Menschen haben sich wesentlich verbessert. Die lange Tradition des Klosters Dobbertin, Menschen in Not und Bedrängnis zu helfen, kann somit fortgeführt werden.

Die Räumlichkeiten werden aber nicht nur für soziale Zwecke genutzt. Im Rahmen der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern finden alljährlich Konzerte im Klosterinnenhof statt. Am 9. Februar 2008 wurde der Fontane Freundeskreis Kloster Dobbertin gegründet, am 21. Juni 2008 die Theodor Fontane Ausstellung im ehemaligen Konventsaal eröffnet. Lesungen, Ausstellungen, Literarische Abende finden über das Jahr verteilt statt.

Die Räumlichkeiten im Klausurbereich werden auch für weitere kulturelle Veranstaltungen, Lesungen, Seminare etc. genutzt.

Der 2014 fertig gestellte zentrale Parkplatz bietet Mitarbeitenden und Besuchern genügend kostenlose Parkmöglichkeiten. Auch Reisebusse können dort parken.

Die Kirche befindet sich weiterhin im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Von 1991 bis zum Sommer 2006 wurden auch hier sehr umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt. An den Außenfassaden werden derzeit weitere Arbeiten durchgeführt.

Das Brauhaus als gastronomische Einrichtung bietet nicht nur den hier lebenden Bewohnerinnen/Bewohnern die Möglichkeit zum Verweilen, sondern lädt auch immer mehr Touristen und Tagesgäste zu einem Aufenthalt ein. Mit insgesamt 80 Plätzen in zwei Räumen bietet es auch größeren Besuchergruppen Platz. Eine kleine Ausstellung zur Geschichte befindet sich im oberen Bereich des Gebäudes und ist innerhalb von Sonderführungen zu besichtigen.

Die zahlreichen Aktivitäten und Angebote dienen nicht nur der Nutzung sämtlicher Räumlichkeiten, sie fördern auch ganz wesentlich unseren diakonischen Auftrag zur Integration. Menschen mit und ohne Behinderung begegnen sich im Kloster Dobbertin, kommen in Kontakt und miteinander ins Gespräch.

Die Grundsanierung der Häuser ist fast abgeschlossen, aber die Geschichte des Klosters Dobbertin geht weiter!

Heute - Menschen mit und ohne Behinderung begegnen sich im Kloster Dobbertin

1220 bis 1571

Um 1220 gegründet, besteht das Kloster Dobbertin nun schon fast 800 Jahre. Von Fürst Borwin I. den Mönchen des Benediktinerordens gestiftet, zogen schon 1234 Nonnen des gleichen Ordens ein.

Das Klosterleben war nicht leicht, das Tagwerk der Nonnen begann um 05.00 Uhr und endete mit dem Nachtgebet nicht vor 21.00 Uhr, dann herrschte klösterliches Schweigen … Schon im 12. und 13. Jahrhundert erlangte das Kloster im Lande rasch an Ansehen und Reichtum. Der Gesamtbesitz belief sich zeitweise bis auf 25.122 Hektar Wald, Wiesen, Acker und Wasser. Dazu kamen noch 26 Klostergüter, 43 Schulen, 19 Kirchen, 12 Förstereien, 3 Ziegeleien, Kalkbrennerei, Sägewerk, Mühlen, Brauerei, Pflege von bedürftigen Menschen in Armenhäusern und und und …

Aber nicht nur die Nonnen vollbrachten ein arbeitsreiches Tagwerk, nein, auch viele Handwerker waren beschäftigt. So u.a. Bäcker, Metzger, Brauer, Schlosser, Heizer, Schreiner, Tischler, Maler und Maurer. Die schulischen, seelsorgerischen und pflegenden Arbeiten erbrachten die Nonnen.

1572 bis 1. Weltkrieg

1572 nach heftigem Widerstand gegen die Reformationsbestrebungen wurde das Kloster Dobbertin in ein adliges Damenstift umgewandelt. Töchter des Adels von Mecklenburg, der Ritterschaft und Bürgermeister wurden zur „christlichen Auferziehung innländischer Jungfrauen“ in Dobbertin aufgenommen. Deren Leben glich in keiner Weise dem der Nonnen. Enormer Grundbesitz und stattliche Einnahmen gestatteten den Damen eine großzügige Lebensweise mit Bediensteten und Annehmlichkeiten des Lebens. Es waren immer dieselben Namen, die im Laufe der Jahrhunderte wiederkehrten, darunter die derer von Bassewitz, von Pressentin, von Oertzen, von Raven, von Brandenstein, von der Lühe, von Stengelin, von Winterfeld, von Blücher, von Bülow, die aber auch in der Geschichte des Landes eine große Rolle spielten.

1918 bis 1932

Die politischen Veränderungen nach dem 1. Weltkrieg führten auch zu grundlegenden Änderungen im Kloster Dobbertin. Im November 1918 gab das Mecklenburg-Schwerinsche Staatsministerium bekannt, dass die Rechtsverhältnisse der Landesklöster Dobbertin, Malchow und Ribnitz durch das zu erwartende Staatsgesetz neu geordnet werden. Die Verwaltung des Klostervermögens, der Güter und Forsten wurde der Staatsregierung unterstellt. Mit Bestätigung vom 23. November 1918 wurde dann die Verwaltung dem Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten übertragen. Verantwortlich für die Klöster wurde bis 1945 Kammerrat Krasemann, alle Beamten und Angestellten der Klöster wurden in den Staatsdienst übernommen.

Am 17. Mai 1920 wurde die Verfassung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin verabschiedet. Damit hätten alle Konventualinnen in den Klöstern ihr lebenslanges Wohnrecht behalten, aber ein Nachrücken der Anwärterinnen wäre ausgeschlossen gewesen. Hiergegen wurde von den Verwaltern des Klosters Malchow, dem Verein der mecklenburgischen Ritterschaft, 184 Gutsbesitzern sowie 34 Exspektantinnen (Anwärterinnen) des Klosters Malchow sowie 5 des Klosters zum Heiligen Kreuz in Rostock geklagt. Am 21. Dezember 1922 wurde die Klage vor der ersten Zivilkammer des Landgerichts zu Schwerin in allen Punkten abgewiesen. Der erste Zivilsenat des Mecklenburgischen Oberlandesgerichtes in Rostock entschied dazu am 19. November 1923, dass den Klägerinnen der Schaden zu ersetzen sei, den sie durch Entziehung der Nutzungsrechte erlitten haben. Dieses Urteil wurde vom IV. Zivilsenat des Reichsgerichtes in Leipzig am 7. Juli 1924 bestätigt. „Die Klöster sind als öffentlich rechtliche Stiftungen rechtswirksam aufgehoben. Der Artikel 6, Absatz 2, des Einführungsgesetzes zur Mecklenburg-Schwerinschen Verfassung widerspricht aber § 153 der Reichsverfassung (Entziehung von Ansprüchen). Die Ansprüche auf Entschädigungen sind privatrechtlich und nicht zu bezweifeln. Es ist rechtswidrig, dass mit Aufhebung der Stände auch die von ihnen früher erteilten Exspektanzen erloschen sind.“

Somit konnten ab Juli 1924 wieder alle Anwärterinnen, die bis November 1918 in die Klosterlisten aufgenommen waren, die Konventualinnenstellen einnehmen. Im Kloster Dobbertin waren bereits nach den Veränderungen von 1918 sechs Stellen nicht besetzt und somit auch sechs Wohnungen nicht belegt. Bis 1924 war keine Konventualin verstorben. Die sechs Wohnungen waren jedoch anderweitig vergeben und mussten wieder geräumt werden.

Die nach 1918 gewählten Domina wurden von der Regierung so nicht anerkannt, sie wurden als „Vertrauensdame“ bezeichnet. Das Klosterleben verlief aber wieder in einem für alle Seiten akzeptablen Rahmen. Die Damen hatten wieder große Wohnungen, Dienstmädchen und lebten in reizvoller Lage. Sie waren sehr gesellig, trafen sich zu Kaffeekränzchen, unternahmen Ausflüge und empfingen Besuche. „Hier ist’s gut sein, wohl dem, der hier eine Heimstätte hat!“. So beschrieb Elisabeth von Raven 1926 das Leben im Kloster Dobbertin.

1933 bis 1945

Mit dem Nationalsozialismus gingen alle demokratischen Grundstrukturen und -werte in Deutschland verloren. Auch der Klosterausschuss des Mecklenburg-Schweriner Landtages, der die Interessen der Konventualinnen und Exspektantinnen vertrat, wurde aufgehoben. Zur Interessenvertretung der Damen wurden 1933 auf Anregung der Mecklenburger Ritterschaft in Ribnitz und Dobbertin Klostervereine gegründet, deren Gemeinnützigkeit in der Unterstützung bedürftiger Damen bestand. Der Dobbertiner Klosterverein wurde am 17. Januar 1935 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Goldberg eingetragen.

Auch im Kloster Dobbertin hielt nationalsozialistisches Gedankengut Einzug. 1931 kam Agnes von Bülow, eine ehemalige Johanniter Schwester. Sie war Leiterin der Nationalsozialistischen Frauenschaft. Ab 1936 betrieb der Landrat des Kreises Parchim, Friedrich Roschlaub, die Absetzung der Domina Auguste von Pressentin.

Ihre Stellung sollte Agnes von Bülow einnehmen. Dieser Vorgang war einmalig in der Geschichte der Landesklöster. Die Absetzung erfolgte am 5. Juni 1936, am gleichen Tag wurde Agnes von Bülow durch das Staatsministerium das „Amt einer Vertrauensperson der gesamten Klosterdamen“ übertragen. Ihre Gefolgschaft war sehr gering und so entstand ein heftiger Konflikt zwischen den Damen. Auch im Dobbertiner Klosterverein fand Agnes von Bülow keine Unterstützung, sie strebte daher dessen Auflösung an. Das Verfahren wurde von der Gestapo eingeleitet. Da aber hinter dem Verein die Mecklenburger Ritterschaft stand, bestand aus staatspolizeilicher Sicht kein Grund zur Auflösung und das Verfahren wurde am 21.09.1938 eingestellt. Immer wieder versuchten auch örtliche Behörden und Ortsgruppen der NSDAP die Damen dazu zu bewegen, nicht benötigte Zimmer als Wohnraum zu vermieten. Agnes von Bülow unterstützte dieses Begehren vehement, bis Kriegsende erfolgten jedoch keine Auflagen seitens des Staatsministeriums und somit erfolgte eine Vermietung nur auf freiwilliger Basis.

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