Mit dem Nationalsozialismus gingen alle demokratischen Grundstrukturen und -werte in Deutschland verloren. Auch der Klosterausschuss des Mecklenburg-Schweriner Landtages, der die Interessen der Konventualinnen und Exspektantinnen vertrat, wurde aufgehoben. Zur Interessenvertretung der Damen wurden 1933 auf Anregung der Mecklenburger Ritterschaft in Ribnitz und Dobbertin Klostervereine gegründet, deren Gemeinnützigkeit in der Unterstützung bedürftiger Damen bestand. Der Dobbertiner Klosterverein wurde am 17. Januar 1935 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Goldberg eingetragen.

Auch im Kloster Dobbertin hielt nationalsozialistisches Gedankengut Einzug. 1931 kam Agnes von Bülow, eine ehemalige Johanniter Schwester. Sie war Leiterin der Nationalsozialistischen Frauenschaft. Ab 1936 betrieb der Landrat des Kreises Parchim, Friedrich Roschlaub, die Absetzung der Domina Auguste von Pressentin.

Ihre Stellung sollte Agnes von Bülow einnehmen. Dieser Vorgang war einmalig in der Geschichte der Landesklöster. Die Absetzung erfolgte am 5. Juni 1936, am gleichen Tag wurde Agnes von Bülow durch das Staatsministerium das „Amt einer Vertrauensperson der gesamten Klosterdamen“ übertragen. Ihre Gefolgschaft war sehr gering und so entstand ein heftiger Konflikt zwischen den Damen. Auch im Dobbertiner Klosterverein fand Agnes von Bülow keine Unterstützung, sie strebte daher dessen Auflösung an. Das Verfahren wurde von der Gestapo eingeleitet. Da aber hinter dem Verein die Mecklenburger Ritterschaft stand, bestand aus staatspolizeilicher Sicht kein Grund zur Auflösung und das Verfahren wurde am 21.09.1938 eingestellt. Immer wieder versuchten auch örtliche Behörden und Ortsgruppen der NSDAP die Damen dazu zu bewegen, nicht benötigte Zimmer als Wohnraum zu vermieten. Agnes von Bülow unterstützte dieses Begehren vehement, bis Kriegsende erfolgten jedoch keine Auflagen seitens des Staatsministeriums und somit erfolgte eine Vermietung nur auf freiwilliger Basis.

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